Aktenzeichen IX ZA 33/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:120516BIXZA33.15.0
RCN:
RCNPENQ4YA7DCEESVS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.05.2016

Restschuldbefreiungsverfahren: Rücknahme des Versagungsantrags nach Rechtskraft des Versagungsbeschlusses; Fristenlauf bei Unvollständigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

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Az. IX ZA 33/15
Bundesgerichtshof, IX ZA 33/15, 12.05.2016.
Az. 4 T 2513/15
LG Traunstein, 4 T 2513/15, 22.10.2015.
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