Aktenzeichen II ZR 173/08

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RCNPDV8QWDJCX35M4M

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.02.2010

Bezahlung von Beratungsleistungen durch die Aktiengesellschaft vor Leistung der Einlage für neuen Aktien durch den Berater: Anwendung der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage; Umgehungstatbestand eines Hin- und Herzahlens - EUROBIKE

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