Aktenzeichen 3 StR 77/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280520B3STR77.20.0
RCN:
RCNPD4G7GRWVDJ8LEG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.07.2020

Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit des Tatopfers trotz vorangegangener körperlicher Auseinandersetzung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.05.2020

Revision in Strafsachen: Vorführung des in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 77/20
Bundesgerichtshof, 3 StR 77/20, 23.07.2020. Bundesgerichtshof, 3 StR 77/20, 28.05.2020.
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