Aktenzeichen 11 Ca 9344/14

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RCN:
RCNPCTTJRSM7DKSNCU

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ArbG München: Urteil vom 28.04.2016

Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Weigerung des Arbeitnehmers, Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen

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Verfahrensgang

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Az. 2 AZR 436/17
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 436/17, 28.06.2018.
Az. 11 Ca 9344/14
ArbG München, 11 Ca 9344/14, 28.04.2016.
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