Aktenzeichen 5 StR 271/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPC2CMJBRT8348H4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.07.2010

Inverkehrbringen von Falschgeld: Lückenhafte Beweiswürdigung zur Feststellung bedingten Vorsatzes

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