Aktenzeichen Au 9 K 21.23

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RCN:
RCNPB47GWP4BCC58CY

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VG Augsburg: Urteil vom 14.03.2022

Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung, Auflage zur Vornahme einer Ersatzpflanzung, Baumschutzverordnung, hinreichende Bestimmtheit der Verordnung (bejaht), Angemessenheit der Ersatzpflanzung, Ermessen

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