Aktenzeichen 5 StR 460/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:070622B5STR460.21.0
RCN:
RCNPAM7DC7AJLPTBKC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.06.2022

Revisionsbegründung in Strafsachen: Notwendige Ausführungen zur Befangenheit eines Schöffen wegen Vorbefassung

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