Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl eines Zwangsversteigerungsverfahrens: Vorbeugender Eilrechtsschutz gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegen noch nicht ergangene fachgerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen - hier: eA-Ablehnung bei noch anhängigem Vollstreckungsschutzantrag gem § 765a ZPO - kein schwerer und irreparabler Nachteil
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