Aktenzeichen 1 StR 151/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:171023B1STR151.23.0
RCN:
RCNP6U84BTD3R82SQ7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.10.2023

Gewerbliche Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer: Begriff des Anlagegoldes; Entstehung deutscher Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Mitgliedstaaten

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