Aktenzeichen 2 StR 358/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:300323B2STR358.22.0
RCN:
RCNP4WH2ULVEJ2R7KB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.03.2023

Beweiswürdigung zum Vorliegen einer Bande; konkrete Darlegung der Gegenstände in Einziehungsentscheidung

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