Aktenzeichen VI ZB 27/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:220322BVIZB27.20.0
RCN:
RCNP2Z67AE4E83CWCG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.03.2022

Formunwirksame Berufungseinlegung: Heilung eines Unterschriftsmangels der Berufungsschrift durch Beifügung einer Abschrift mit Beglaubigungsvermerk; Grundsatz der materiellen Subsidiarität bei unterbliebener Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen

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