Aktenzeichen IX ZB 256/11

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ECLI:
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RCN:
RCNNXL7UH4K77V3BGS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2013

Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes als Voraussetzung der Fortführung des Verfahrens trotz Erfüllung der Forderung des antragstellenden Gläubigers

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