Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen § 4 Abs 2 S 3 SpielhG BE (Mindestabstand zwischen Geldspielgeräten, Erfordernis einer Sichtblende) - Gesetzgebungskompetenz des Landes gem Art 70 Abs 1 GG iVm Art 74 Abs 1 Nr 11 GG
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