Aktenzeichen 2 MV 4/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNVN46S3YB9DKWRZ

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Urteil vom 29.06.2022

Eingruppierung, Tarifvertrag, Zustimmung, Einstellung, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft, Beteiligung, Verletzung, Auslegung, Bezugnahmeklausel, Wechselschichtzulage, Klage, Unterlassung, AVR, Zustimmung zur Eingruppierung, rechtliches Interesse, befristete Einstellung

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