Aktenzeichen Notz (Brfg) 9/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:080419BNOTZ.BRFG.9.18.0
RCN:
RCNNVEDUATVHX36PVU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.04.2019

Examensnote bei Besetzung einer Notariatsanwärterstelle als maßgebliches Eignungskriterium

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