Aktenzeichen 1 StR 404/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:120121B1STR404.20.0
RCN:
RCNNUXYUW4BTEH98LD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.01.2021

Strafzumessung: Nachteilsausgleich wegen Nichtberücksichtigung einer in Polen verhängten Strafe im Rahmen der Gesamtstrafenbildung

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