Aktenzeichen 12 U 4409/19

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNUW2S5Q8VA6HF5N

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OLG Nürnberg: Urteil vom 23.06.2021

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Vertragsschluss, Rechtsanwaltskosten, Kaufpreis, Kaufvertrag, Berufung, Software, Anleger, Marke, Zulassung, Anspruch, Gegenstandswert, Zug um Zug, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Schluss des Jahres

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 786/21
Bundesgerichtshof, VII ZR 786/21, 22.09.2022.
Az. 12 U 4409/19
OLG Nürnberg, 12 U 4409/19, 23.06.2021.
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