Aktenzeichen B 1 KR 5/14 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2014:200514UB1KR514R0
RCN:
RCNNUTE8FRXTXRGDY8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 20.05.2014

Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Gesundheitsfonds - Verfassungsmäßigkeit des Versichertenklassifikationsmodells nach Morbiditätsgruppen - Rechtmäßigkeit der Befugnis des Bundesversicherungsamtes zur Festlegung von Einzelheiten des Risikostrukturausgleichs - Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung des Versichertenklassifikationsmodells für das Ausgleichsjahr 2009 - Vorläufigkeit vorausgehender Zuweisungsbescheide - Zulässigkeit einer Teilanfechtung - keine notwendige Beiladung anderer Krankenkassen

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