Maßnahmen zwischenstaatlicher Einrichtungen iSd Art 24 Abs 1 GG kein zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - allerdings inzidente Kontrollbefugnis des BVerfG - Zu den Anforderungen an die Gewährleistung eines Mindestmaßes an wirkungsvollen Rechtsschutz bei Übertragung von Rechtsprechungsaufgaben auf zwischenstaatliche Einrichtungen - Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern bzw der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts unzulässig - Defizite hinsichtlich institutioneller Trennung zwischen Exekutive und Judikative jedenfalls mit Strukturreform 2016 weitgehend behoben
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