Aktenzeichen 2 BvR 611/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160720.2bvr061115
RCN:
RCNNPDDNSTK5J633NJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss ohne Begründung vom 20.07.2016

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der fachgerichtlichen Auslegung des § 25 Abs 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004); jedoch unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit weiteren, selbständig tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen

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