Aktenzeichen 2 B 13/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2024:090124B2B13.23.0
RCN:
RCNNMDEME8WLWMT9FZ

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 09.01.2024

Keine Bindung im Disziplinarverfahren an strafgerichtliche Feststellungen zur Strafzumessung

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