Aktenzeichen 8 B 83/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNL5TRHS5Q7GBE55

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 25.02.2011

Überschießende Enteignung als unlautere Machenschaft; Aufbaumaßnahme nach dem Aufbaugesetz

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