Aktenzeichen 2 StR 494/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280420B2STR494.19.0
RCN:
RCNNKUPEB6CDCPSDXE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.04.2020

Beweiswürdigung in Strafsachen: Anforderungen an die Darlegung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung bei Feststellungen zum Tatgeschehen ausschließlich aufgrund von Aussagen des vermeintlichen Tatopfers

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