Aktenzeichen 2 BvQ 45/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:qk20190425.2bvq004518
RCN:
RCNNJGWHGQEQVE4P4X

Verknüpfte Entscheidungen

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Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung für eA-Verfahren nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 22.05.2018

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan - Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) für die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zwischen einem in Abschiebungshaft befindlichen Ausreisepflichtigen und dessen Anwalt bedarf näherer Prüfung

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvQ 45/18
Bundesverfassungsgericht, 2 BvQ 45/18, 25.04.2019. Bundesverfassungsgericht, 2 BvQ 45/18, 22.05.2018.
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