Aktenzeichen 5 C 8/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:171018U5C8.17.0
RCN:
RCNNJ6PLXEQNMJSXEA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 17.10.2018

Eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte liegt nur vor, wenn die vermittelte Ausbildung dieser Einrichtung förderungsrechtlich zuzurechnen ist

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