Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags: Objektive und subjektive Voraussetzungen; Ausschluss aller gesetzlichen Scheidungsfolgen und einen wechselseitigen Erb- und Pflichtteilsverzicht; objektiv unangemessene Benachteiligung der Ehefrau bei Wirksamkeit der einzelnen Regelungen in isolierter Betrachtung; Erfordernis eines bestimmten Antrags der Beschwerdebegründung in einer Unterhaltsfolgesache
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