Aktenzeichen 3 AZR 555/09

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RCN:
RCNNDYZ33JTA2PYH33

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 17.01.2012

Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze - Ausübung des Anpassungsrechts - Besteuerung der Sozialversicherungsrente - Besteuerung der Betriebsrente - Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

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