Aktenzeichen 17 W (pat) 81/10

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 20.12.2010

Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zur Kommunikation mit einem DRAM" – vorher ergangene Zurückverweisung des Verfahrens durch das BPatG - Feststellung durch BPatG, dass die Erfindung für den Fachmann ausführbar offenbart ist – Prüfungsstelle weist Anmeldung mangels Ausführbarkeit der Erfindung zurück - Verstoß gegen Bindungswirkung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr

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