Aktenzeichen 22 ZB 22.1195

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RCN:
RCNNC5G47TCDUTXN99

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VGH München: Entscheidung vom 22.09.2023

Rücknahme der Bewilligung einer Corona-Soforthilfe, mangelnder Vertrauensschutz wegen grob fahrlässiger Unkenntnis von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, Erwirkung des Verwaltungsaktes durch unrichtige Angaben, Heranziehung eines von der Behörde nicht zugrunde gelegten Tatbestands des Art. 48 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG durch das Verwaltungsgericht

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