Aktenzeichen 10 C 5/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:191223U10C5.22.0
RCN:
RCNNB7YAZ3A4GU6UA4

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 19.12.2023

Mangels Klagebefugnis unzulässige Klage auf Aufhebung des sog. Kreuzerlasses (§ 28 AGO)

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