Aktenzeichen 4 StR 488/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:280323B4STR488.22.0
RCN:
RCNNAVUAEZD5RQFQRD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.03.2023

Strafrahmenwahl: Einheitliche Strafzumessung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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