Aktenzeichen XII ZB 79/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.11.2011

Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Vorrang des Halbteilungsgrundsatzes trotz Geringfügigkeit auszugleichender Anwartschaften

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