Aktenzeichen 1 StR 476/12

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RCNNA6YAGPZVESVK96

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.05.2013

Unerlaubte Betäubungsmittelausfuhr: Strafzumessung bei der Ausfuhr von "ausgenommenen Zubereitungen"; Voraussetzungen der Bereicherungsabsicht; unterschiedliche Strafzumessung bei einer Tatserie; Beschränkung der Revision auf die Verfallsentscheidung

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