Aktenzeichen 2 BvR 1762/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200526.2bvr176216
RCN:
RCNN97KS9NG9E7GV4E

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 26.05.2020

Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO) trotz Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung verletzt ua das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

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