Aktenzeichen 1 StR 62/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:220322B1STR62.22.0
RCN:
RCNN83YDBMKTHGY5UR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.03.2022

Erörterungsfehler bei der Strafzumessung: Besondere Härte bei Herausreißen des Angeklagten aus den sozialen Bindungen durch die Vollstreckung eines kurzen Strafrestes

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