Aktenzeichen 1 StR 297/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNN7KJ96E4QP8P4E6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2013

Anhörungsrüge im Strafverfahren: Mangelnde Kenntnisnahme von Parteivortrag

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.09.2012

Untreue durch Kreisverbandsvorsitzenden einer Partei: Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den Rechenschaftsbericht einer Partei

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 297/12
Bundesgerichtshof, 1 StR 297/12, 10.01.2013. Bundesgerichtshof, 1 StR 297/12, 05.09.2012.
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