Aktenzeichen 2 B 19/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:060515B2B19.14.0
RCN:
RCNN6MCQNHDU38E5CF

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 06.05.2015

Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer  Erschwerungsgrund; Amtsstellung als Hochschullehrer und Maßnahmebemessung

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