Aktenzeichen I ZB 38/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.11.2014

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung; Erstattungsfähigkeit von Kosten des unterbevollmächtigten Terminsvertreters - Flugkosten

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