Aktenzeichen 2 K 261/13

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RCN:
RCNN5UCLE5944FQNDJ

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FG Nürnberg: Urteil vom 07.07.2015

Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung als Reiseleistung im Sinne des § 25 UStG

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Verfahrensgang

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Az. V R 12/19 (V R 9/16), V R 12/19, V R 9/16
Bundesfinanzhof, V R 12/19 (V R 9/16), V R 12/19, V R 9/16, 22.08.2019.
Az. 2 K 261/13
FG Nürnberg, 2 K 261/13, 07.07.2015.
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