Aktenzeichen B 5 R 4/19 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2019:260919UB5R419R0
RCN:
RCNN5EP3NU96SY9B4H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 26.09.2019

(Ausschluss des Einwandes der anderweitigen Verfügung iS des § 118 Abs 3 S 3 Halbs 1 SGB 6 bei Kenntnis des Geldinstituts vom Tod des Rentenberechtigten bei Ausführung der Verfügung)

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