Aktenzeichen 29 W (pat) 121/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNN5BX6B34TSLFCF4

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.04.2012

Markenbeschwerdeverfahren - "BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)" – DPMA legt seiner Entscheidung das ursprüngliche und nicht das geänderte Dienstleistungsverzeichnis zugrunde - wesentlicher Verfahrensmangel - Zurückverweisung an das DPMA - Hinweis des Senats des BPatG: Unterscheidungskraft wohl gegeben - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

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