Markenbeschwerdeverfahren - "BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)" – DPMA legt seiner Entscheidung das ursprüngliche und nicht das geänderte Dienstleistungsverzeichnis zugrunde - wesentlicher Verfahrensmangel - Zurückverweisung an das DPMA - Hinweis des Senats des BPatG: Unterscheidungskraft wohl gegeben - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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