Aktenzeichen 9 B 11/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNN4D92N5RV4968FN

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 15.09.2011

Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtung; Grundsatz von Treu und Glauben als revisibles Recht; zur Auslegung von § 34 Abs. 1 BauGB

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