Aktenzeichen 3 K 3318/18

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNN3HN6YF8XL8G24T

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FG München: Urteil vom 18.03.2020

Vorkosten als Entgelt für eigenständige umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen eines Fleischproduzenten?

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Verfahrensgang

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Az. 3 K 3318/18
FG München, 3 K 3318/18, 18.03.2020.
Az. XI R 12/20
Bundesfinanzhof, XI R 12/20, 11.10.2022.
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