Aktenzeichen VI ZR 51/13

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RCNN358PSPB85AKNNF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.02.2014

Arbeitsunfall bei Handschachtungsarbeiten zum Aushub eines Grabens: Ausschluss des Arbeitgeberprivilegs bei Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen infolge mangelnder Kenntnis des Bauleiters

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