Aktenzeichen XII ZB 523/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:220519BXIIZB523.17.0
RCN:
RCNMZHUPQ7VJ33Z2AF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.05.2019

Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung: Anerkennung trotz formal nicht ordnungsgemäßer Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks; fehlende Begründung der Entscheidung

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