Aktenzeichen 28 W (pat) 506/16

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RCN:
RCNMYSEV6G99ACQNDM

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 17.10.2016

Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung gegen den Beschluss des Rechtspflegers – nicht (vollständig) und fristgerecht gezahlte Beschwerdegebühr – Rechtsmittelbelehrung weist auf Höhe, Zahlungsfrist sowie Folgen der Fristversäumung hin - kein Unverschulden - Beschwerde gilt als nicht eingelegt – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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