Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung gegen den Beschluss des Rechtspflegers – nicht (vollständig) und fristgerecht gezahlte Beschwerdegebühr – Rechtsmittelbelehrung weist auf Höhe, Zahlungsfrist sowie Folgen der Fristversäumung hin - kein Unverschulden - Beschwerde gilt als nicht eingelegt – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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