Aktenzeichen Au 5 E 15.1414

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RCN:
RCNMXYFFB6A5BWHS5W

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VG Augsburg: Entscheidung vom 12.10.2015

Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Baugenehmigung, vereinfachtes Verfahren, Abstandsfläche, Außenwand

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