VG Augsburg, Entscheidung vom 12.10.2015, Az. Au 5 E 15.1414

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Gegenstand

Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Baugenehmigung, vereinfachtes Verfahren, Abstandsfläche, Außenwand


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 5 E 15.1414

12.10.2015

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 12.10.2015, Az. Au 5 E 15.1414 (REWIS RS 2015, 4113)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 4113

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