Aktenzeichen Vf. 27-VII-21, Vf. 49-VII-21

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VerfGH München: Entscheidung vom 08.05.2023

auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen in der Stadt, Regensburg

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