Aktenzeichen B 2 U 5/15 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2016:050716UB2U515R0
RCN:
RCNMRYVEVGTXEV3Q4A

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 05.07.2016

Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - häusliche Arbeitsstätte - Telearbeit - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - unmittelbares Betriebsinteresse - eigenwirtschaftliches Interesse - Nahrungsaufnahme - Unternehmerhaftung - private Risikosphäre - keine Ungleichbehandlung - versicherter Weg zur Nahrungsaufnahme bei außerhäusigen Arbeitsplätzen - Handlungsziel und Betriebsbedingtheit des Weges - persönliche Anwesenheitspflicht im Betrieb

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